Anfang und Ende einer einzügigen Dorfschule
Die Errichtung der Nebenschule Haselhof als eigene Schulanstalt fällt in das Jahr 1812.
Auch vorher hatten die nach Bindlach eingepfarrten Dorfschaften Haselhof, Dörflas, Heisenstein, Pferch, Theta, Hauenreuth, Euben und Obergräfenthal eigene Schullehrer – Schulhalter genannt – , welche „häuserweis“ in der Kost unterhalten und besoldet wurden. Euben hatte dabei eine Sonderstellung, hier gingen die größeren Kinder aufgrund der zumutbaren Entfernung nach Bindlach und nur die Kleinen nach Haselhof in die Schule.
Am 10. September 1812 wurde durch eine in Bindlach versammelte Kommission, bestehend aus dem Kreisschulrat Graser, dem Landrichter Meyer und dem Distriktschulinspektor Starke und fünf Abgesandten der Landgemeinde Euben eine eigene Schulanstalt begründet.
Als Bedingung hierfür wurde folgendes vereinbart:
- Der Sitz der Schule ist Theta, wo die vereinigte Schulgemeinde für die Unterkunft des Lehrers sorgt.
- Zur Versorgung des Lehrers wird folgende Getreidemenge geliefert:
- Haselhof: 3 Metzen
- Dörflas: 1 Metze
- Heisenstein: 1 Metze
- Pferch: 1 Metze
- Theta: 3,5 Metzen
- Hauenreuth: 2 Metzen
- Euben: 3 Metzen
- Obergräfenthal: 2,5 Metzen
- Untergräfenthal: 3,5 Metzen
Ferner werden an Geld für die sonst übliche „fliegende Kost“ von jedem Hause monatlich 6 Kreuzer vergütet.
Da die vereinigte Schulgemeinde im ganzen nur 43 Hausnummern zählt und sich nicht stark genug fühlt, einen tüchtigen Lehrer anständig zu unterhalten, so bittet sie zugleich um einen jährlichen Beitrag aus den Erträgen der Bindlacher Schulstiftung.
Als Lehrer wird noch im gleichen Jahre der Schullehrer Johann Ulrich Frosch, geb. 1784 zu Muthmannsreuth, in provisorischer Eigenschaft eingestellt.
Zugleich wurde zum Bau eines Schulhauses geschritten, welches aber – die Gründe sind aktenmäßig nicht ersichtlich – nicht in Theta, sondern zu Haselhof ausgeführt wurde. Der Schulhausbau kostete der Gemeinde 786 Gulden zuzüglich Bauholz und Anspanndienste. Das Steinmaterial wurde von Seiten der königlichen Regierung von dem alten Jagdschloss Theta dazugegeben.
Als Ertrag des Schulbetriebes werden aufgeführt:
- Jährlich 20,5 Metzen Getreide zu je 1 Gulden u 30 Kreuzer 30 Gulden 45 Kreuzer
- Monatsgeld von 43 Familien – je 6 Kreuzer 51 Gulden 36 Kreuzer
- Schulgeld 2 Kreuzer pro Woche für 48 Wochen / Jahr 57 Gulden 36 Kreuzer
(von 40 – 45 Kindern, wovon wohl nur ca. 36 als zahlungsfähig anzusehen waren)
Veranschlagte Jahreseinnahmen des Haselhofer Schullehrers 139 Gulden 57 Kreuzer
(zum Vergleich: ein Schlosser verdient bei MAN in Augsburg 1 Gulden pro Arbeitstag, also ungefähr 300 Gulden im Jahr).
Einige Jahre später und nach einigen Lehrerwechseln wird die Schulgemeinde durch die königliche Regierung aufgefordert, „ihren Schuldienstvertrag insoweit zu erhöhen, dass ein Lehrer wenigstens auf längere Zeit sich damit zufriedenstellen könne“.
Bezüglich dieser Aufbesserung wird nun nach längeren Verhandlungen zwischen der Schulgemeinde und dem Pfarrer und der Pfarrgemeinde und dem Landgericht Bayreuth im Jahr 1879 verfügt, „dass der Filialschulgemeinde Haselhof und Ramsenthal aus dem Gotteshausfond zu Bindlach 20 Gulden jeder jährlich zuzulegen sei“.
Außerdem wurde von Seiten der Vorsteher der Schulgemeinde beschlossen, dass dem Schullehrer zu den ihm schon eingeräumten 6 Fuß (2 Meter) Grund und Boden für einen kleinen Garten noch 6 Fuß dazugegeben werde.
Das Bestreben der Schulgemeinde ist fortgesetzt dahin gerichtet, sich ihrer „Schullasten“ zu erleichtern. Bereits 1820 erfolgt wieder eine Eingabe der Schulgemeinde, worin sie bittet „der Bindlacher Schulgemeinde in der Art gleichgestellt zu werden, dass auch ihre Kinder gleich den Bindlachern den Schulunterricht unentgeltlich erhalten – also Abschaffung alles Schulgeldes – dafür soll aus dem Bindlacher Kirchenfond entsprechend Entschädigung geleistet werden. Dieses Gesuch wird aber abschlägig beschieden.
1822 stellen drei „Trüpfhausbesitzer“ (zu einem sog. „Trüpfhaus“ gehört kein Grund und Boden um Landwirtschaft oder zumindest Selbstversorgung zu betreiben, es endet am Regenwasserablauf des Daches, eben der „Trüpf“) der Gemeinde Euben an die Regierung ein Gesuch um Befreiung der Abgaben des Korns und des Holzes zum Beheizen des Schulraumes. Auch diese Gesuche werden abschlägig beschieden.
Nach und nach bessert sich die Einnahmesituation des Schullehrers, so wird mit Verordnung vom 31. Januar 1851 die Besoldung auf 250 Gulden erhöht und durch entsprechende Zuschüsse aus dem Staatsfond aufgestockt.
1853 stellt der Distriktschulinspektor den Antrag, den bisherigen Lehrer Frosch „in Ansehung des vorgerückten Alters und der verhältnismäßig geringen Vorbildung des Lehrers, welche Umstände die Leistung der Schule beeinträchtigen“ in den Ruhestand zu schicken. Die Lokalschulinspektion als auch „mit besonderer Entschiedenheit“ die Schulgemeinde wenden sich gegen diesen Antrag und bitten, dass ihr Lehrer „noch so lange in Tätigkeit bleibe, als er sein Amt wie bisher versehen kann“. Dieser Bitte wurde entsprochen und Lehrer Frosch bleibt noch ein weiteres Jahrzehnt im Amte, bis er mit 78 Jahren selbst um Pensionierung bittet. Er zieht zu seiner in Heisenstein verheirateten Tochter und erhält eine reguläre Pension in Höhe von 250 Gulden, die Gemeinde Euben weigert sich allerdings erneut, eine Aufstockung zu bezahlen, sodass die Zuzahlung von der Unterstützungskasse für dienstuntaugliche Lehrer übernommen wird.
Mit erneuter Ausschreibung der Lehrerstelle tritt auch die Baufälligkeit des Schulgebäudes zutage, sodass der neue Lehrer übergangsweise im Nebengebäude des Anwesens Hübner in Euben wohnte.
Aufgrund erheblich gestiegener Schülerzahl war das bisherige einstöckige Schulhaus zu klein geworden, da sich neben dem Schulsaal auch noch die Lehrerwohnung befand. Also ließ die Schulgemeinde die Schäden am Mauerwerk ausbessern und setzte noch ein Stockwerk auf, sodass sich das Schulzimmer von da ab im Obergeschoss befand.
Die Baukosten betrugen insgesamt 1.100 Gulden, wovon die Kreiskasse 200 Gulden als Zuschuss und 600 Gulden als Darlehen gewährte. Der Rest musste von der Schulgemeinde selbst finanziert werden, ebenso Arbeitsleistung, Holz und andere verfügbare Materialien.
Sowohl in der Beschreibung von Oberstudiendirektor Dr. Hübsch, Enkel des langjährigen Schullehrers Frosch und später Leiter der Lehrerbildungsanstalt in Bayreuth, als auch in der Zusammenfassung der Schulgeschichte durch den letzten Haselhofer Schullehrers Fritz Stumpf nehmen die Ausführungen über die Baufälligkeit des Schulgebäudes sowohl über die Unwilligkeit der Dorfbevölkerung, mehr Geld für Schule und Lehrer zur Verfügung zu stellen, einen großen Raum ein.
In der Beschreibung von Dr. Hübsch ist zu lesen:
„Wie sehr die Schulgemeinde jedem Opfer, das sie für ihre Schule zu bringen hatte, abgeneigt war, zeigt in charakteristischer Weise eine umfangreiche Eingabe an die Regierung von Oberfranken v. 25. Aug 1866, zu welcher sie den Advokaten Harding, Bayreuth, beauftragt hatten. In dieser Eingabe handelte es sich um zwei Punkte:
- In der Schulrechnung ergab sich an dem Diensteinkommen des Lehrers zu 350 Gulden ein Ausfall von 10 Gulden 46 ½ Kreuzer, welcher durch Umlagen der Gemeinde gedeckt werden sollte. Die Gemeinde weigerte sich, diese Daraufzahlung zu leisten, da die Anzahl der Schulkinder sich auf 77 belief, nicht auf die veranschlagten 66, der Lehrer also über die Berechnung hinaus vereinnahmt hatte. Es wird gebeten, dass die erwähnten 10 Gulden, 46 ½ Kreuzer aus dem Kreisfond übernommen wird.
- Ferner wird ersucht, dass die ratenweise Zurückzahlung der Schulhaus-Bauschuld von 400 Gulden so lange zurückgestellt werde, bis die Gemeinde Euben den früher aus der Bindlacher Kirchenstiftung bezogenen Zuschuss von 100 Gulden wieder erhalten werde, der wegen der Kosten der erfolgten Friedhoferweiterung von der Bindlacher Kirchenstiftung auf 8 Jahre nicht mehr gewährt worden war.
Beide Anträge werden durch Entschluss der Regierung von Oberfranken vom 30. Januar 1867 abgelehnt.
So selbstverständlich heute eine allgemeine und kostenfreie Schulbildung auch ist, so vergisst man doch leicht, wie mühsam diese über die Jahrhunderte errungen werden musste.
Entscheidende Impulse für die schulische Bildung brachte vor allem die Reformation und damit einhergehend die Buchdruckkunst. Jetzt gab es gedruckte Bücher und es regte sich auch in der Landbevölkerung Interesse und Lust am Lesen und Schreiben. So betrieben vor allen Dingen die protestantischen Fürsten mit Nachdruck die Errichtung von Schulen für das einfache Volk, um auch dem breiten Volk den unmittelbaren Zugang zur Heiligen Schrift zu gewähren.
In der Lebens- und Arbeitswelt des bäuerlichen Dorfes bestand allerdings kaum Verlangen nach schulischer Bildung. Als Untertanen waren die Landbewohner politisch rechtlos, wirtschaftlich abhängig vom jeweiligen Grundherren und galten im Allgemeinen als minderwertige Glieder der Gesellschaft. In der von Gott gewollten Ordnung rangierte der Bauer auf der untersten Stufe. Er hatte die Aufgabe, die Stände des Adels und der Geistlichkeit mit den notwendigen Nahrungsmitteln zu versorgen, der Herrschaft untertänigst zu gehorchen und sich mit den äußerst bescheidenen Lebensverhältnissen zufrieden zu geben. Die Grund-, Orts- und Landesherren zeigten aus nahe liegenden Gründen wenig Neigung, ihren Untertanen eine schulische Ausbildung zu gewähren. Der Pfarrer war meist die einzige Person im Ort, die lesen und schreiben konnte. Manchmal kamen fahrende Scholaren, gescheiterte Studenten, ehemalige Schreiber aus den Amtsstuben fürstlicher Residenzen oder sonstige Personen, die sich leidliche Kenntnisse im Lesen und Schreiben angeeignet hatten in das Dorf und boten auf eigene Rechnung ihre Dienste in irgendeiner Scheune oder einem anderen Winkel an, weshalb sich auch der Begriff „Winkelschule“ einbürgerte. So oder so ähnlich wird man sich auch die Situation vor dem Schulbau in Haselhof 1813 vorzustellen haben.
Obwohl in der Stadt Bayreuth bereits Mitte des 18. Jhd. Tabellen zur Erfassung des Schulbesuches vorgeschrieben waren kann, diese Tatsache nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Markgrafschaft Bayreuth-Ansbach zu diesem Zeitpunkt bereits nahe am Bankrott war und somit kaum Mittel zur Ausstattung kostenfreier Schulbildung für die breite Bevölkerung erübrigen konnte. Die darauf folgenden Jahre waren wechselhaft: 1791 wurde Bayreuth/Ansbach dem Königreich Preußen zugeschlagen, 1806 marschierten französische Truppen in Bayreuth ein und 1810 wurde das Territorium an das Königreich Bayern verkauft.
Am 23. Dezember 1802 hatte der bayerische Kurfürst Max IV. Joseph seinen Untertanen ein zweifelhaftes Weihnachtsgeschenk gemacht: die allgemeine Schulpflicht. Die meisten Eltern und auch Kinder waren über dieses Geschenk gar nicht erfreut. Vom 6. Bis zum 12. Lebensjahr sollten die Kinder die Schulbank drücken statt und der Landwirtschaft mitzuarbeiten oder durch andere Tätigkeiten zum Unterhalt der Familie beizutragen. Im Anschluss an die Werktagsschule waren die Schüler für 3 Jahre zum Besuch der Feiertagsschule und der Christenlehre verpflichtet. Selbst die Kirche gab sich der Schulpflicht gegenüber reserviert.
In einer Verlautbarung aus dieser Zeit ist zu lesen:
„Wozu denn sollte der Bauer Lesen und Schreiben lernen! Der allmächtige Gott hat auch dem des Lesens und Schreibens unkundigen Landvolk genügsame Kräfte gegeben, dasjenige begreifen zu können, was zu seiner zeitlichen und ewigen Wohlfahrt erforderlich ist“.
Der Kurfürst und die staatlichen Organe waren jedoch fest entschlossen, in ganz Bauern die Schulpflicht durchzusetzen, in Stadt und Land und für alle Gesellschaftsschichten. Das Schulzeugnis wurde zum Schlüssel für das spätere Leben. Es musste vorgelegt werden, wenn jemand ein Handwerk betreiben, ein Haus erwerben oder heiraten wollte.
Um den Wünschen der Landbevölkerung entgegen zu kommen, wurden lange Sommerferien eingeführt und mancherorts in den Sommermonaten nur zwei Unterrichtsstunden pro Tag von 6 bis 8 Uhr „damit in diesen Sommermonaten die Kinder dennoch ihren Eltern zu nöthigen Arbeiten brauchbar seyen“.
Dass man für den befohlenen Schulbesuch der Kinder vom Staat noch zur Kasse gebeten wurde, dafür hatte die Bevölkerung kein Verständnis. Für die minder begüterten Söldner und Tagelöhner was das zu entrichtende Schulgeld von 6 Kreuzern pro Kind und Monat beileibe kein Pappenstiel, vor allem, wenn es für mehrere schulpflichtige Kinder zu entrichten war. Andererseits war das Schulgeld ein wesentlicher Bestandteil der Besoldung des Lehrers und Ausfälle schmälerten sein karges Einkommen. Der Lehrer sammelte das Geld ein während der örtliche Schulausschuss die ordnungsgemäße Verwendung überwachte und Zahlungsrückstände eintrieb.
So findet sich auch in der Beschreibung unseres letzten Haselhofer Schullehrers Fritz Stumpf folgender Ausspruch eines Gemeindemitgliedes „ja, mit unnerm Lehrer semmer scho zufriedn, bloß a wenig vüll Ansprich stellter.“
Lehrer kamen und gingen, manche blieben länger, andere nur kurze Zeit, hin und wieder musste man sich zeitweise auch mit Aushilfen zufrieden geben, die täglich von Bindlach oder gar Benk kamen, um die Außenstelle mit zu versehen. Auch die fachliche und persönliche Qualifikation schwankte starkt. So ist in den Aufzeichnungen von einem Lehrer zu lesen, der bereits in früherer Besetzung „wegen Hangs zum Trunke und Unfleißes in der Schule zum Verweser degradiert wurde. Aufgrund gebesserter Qualifikation, zum großen Teil aber auch aus Mitleid mit der Familie wird er schon bald von der Schulaufsicht empfohlen und erhält die Lehrerstelle in Haselhof. Aber auch hier lassen Fleiß und Eifer im Amte bald wieder sehr zu wünschen übrig, die frühere Neigung zum Trinken kehrte wieder und in den finanziellen Verhältnissen blieb die alte Unordnung bestehen. Als ihm sogar eine Urkundenfälschung wegen Gehaltspfändung nachgewiesen wurde, war seine Stellung in Gemeinde und Schule tief erschüttert. Merkwürdigerweise blieb er noch nahezu 4 Jahre auf der Haselhofer Stelle und erst als die Gemeinde ganz energische Schritte tat, um sich des unwürdigen Lehrers zu entledigen, wurde er auf eine andere Stelle versetzt.“
Im Jahre 1886 war die Schülerzahl bereits auf 94 Werktagsschüler angewachsen, da das Schulzimmer aber nur für 60 Schüler Platz hatte, wurde für die Winterschule der Abteilungsunterricht eingeführt. Im Sommer fand ohnehin schon seit langer Zeit geteilter Unterricht statt. Die Kinder saßen dabei in 6er Bänken, für 2er Tische hätte der Platz gefehlt.
Dieser sogenannte „Abteilungsunterricht“ wurde aber von der Regierung von Oberfranken nur befristet genehmigt und nachdrücklich auf die Errichtung neuer Räumlichkeiten gedrungen. Hierauf ergab sich wiederum ein zähes Ringen mit den Behörden, da der Schulsprengel auch die nicht zur Gemeinde Euben zählenden Ortschaften Untergräfenthal und Hauenreuth umfasste, da diese Orte näher an Haselhof als an den ihnen zugeordneten Schulstandorten lagen. Im Juli 1889 lehnte schließlich die übergeordnete Behörde in München den Antrag auf Beibehaltung des Abteilungsunterrichtes ab, sodass ein sogenannter „Schulsaal“ gebaut werden musste. Dieser wurde von Bauunternehmer Johann Nikolaus Presslein aus Theta für 4.909,53 Mark errichtet und konnte nach nur einjährigen Bauzeit im April 1891 eingeweiht werden. Heute dient das sogenannte „Staudenzentrum“ den örtlichen Vereinen – allen voran der Feuerwehr und der Evangelischen Landjugend – als Versammlungsraum und wird nach gravierenden Schäden in der Bausubstanz seit 2021 saniert und mit einem zeitgemäßen Anbau zur Unterbringung des Feuerwehrfahrzeuges ergänzt.
Nach Ende des zweiten Weltkrieges war die Schule aufgrund des hohen Flüchtlingszuzuges auf 115 Kinder angewachsen und wurde vom Schuljahr 1947/48 bis zum Schuljahr 1950/51 zweiklassig geführt, danach wieder einklassig.
Trotz des zähen Ringens um die finanziellen wie baulichen Voraussetzungen des Schulbetriebes muss man vor den „Lehrerpersönlichkeiten“ doch auch immer wieder den Hut ziehen.
Der letzte Haselhofer Schullehrer, Fritz Stumpf, war neben anderen Interessensgebieten besonders dem Schulsport zugetan und so ist in seiner Beschreibung folgendes zu lesen:
„…demgegenüber soll nicht unerwähnt bleiben, dass die Schule zu dieser Zeit (1967) längst einen eigenen Tonfilmapparat und auch ein Schulfunkgerät besaß. Zur Intensivierung des Sportunterrichtes verfügten wir über ein Mehrzweckgerät, mittels dessen mit wenigen Handgriffen ein Bock, ein Reck oder ein Barren aufgebaut und so der Schulsaal in eine kleine Turnhalle verwandelt werden konnte.
Ab 1963 verfügte die Schule über ein eigenes „Schwimmbad“, das auch noch als Feuerlöschteich diente. Die Arbeiten wurden teils von freiwilligen Helfern aus der Elternschaft an Wochenenden, teils von Schülern und Schülerinnen ab der 5. Jahrgangsstufe ausgeführt. Letztere opferten nicht nur viel von ihrer an sich knapp bemessenen Freizeit (es handelte sich vorwiegend um Bauernkinder), sondern auch so manchen Vor- bwz. Nachmittag in den Ferien. Als verantwortlicher Bauleiter fungierte stets der „Herr Oberlehrer“, der wohl ein paar hundert Stunden für den guten Zweck arbeitete. Etwa die Hälfte aller Schüler/innen erlernten in den Jahren 1963 bis 1969 in Haselhof das Schwimmen, die meisten von ihnen erwarben im Kreuzsteinbad zu Bayreuth ihr Freischwimmer- oder sogar Fahrtenschwimmerzeugnis. In Anbetracht der geschilderten Tatsachen mag wohl die Bemerkung erlaubt sein, dass der „würdigende“ Satz in einem Schulbesichtigungsbericht (also in einer dienstlichen Beurteilung) – ich zitiere: „in der Nähe befindet sich ein kleines Schwimmbecken (Feuerlöschteich), in dem mit Erfolg Schwimmunterricht erteilt wird.“ als eine doch etwas zu mager ausgefallene Anerkennung empfunden werden muss.
Nach Einführung des 9. Pflichtschuljahres in Bayern besuchten im letzten Schuljahr 1969/70 zwei Schüler die Abschlussklasse in Bindlach und noch 43 die einklassige Schule in Haselhof.
Im September 1970 wurde die Schule Haselhof der Volksschule St. Georgen in Bayreuth eingegliedert. Eine Einschulung nach Bindlach war seinerzeit wegen der dortigen Raumverhältnisse nicht möglich. Dieser Umstand war andererseits ein Vorteil für diejenigen Kinder, die höhere Schulen besuchten, da der eingesetzte Schulbus alle gemeinsam befördern konnte. Oberlehrer Stumpf wechselte ebenfalls an die Grund- und Hauptschule St. Georgen, wo er nach weiteren 12 Dienstjahren in den Ruhestand trat. Ob er sich in dieser städtisch geprägten großen Schule wohlfühlte und sich seiner Aufgabe ebenso leidenschaftlich widmen konnte, wie in der einklassigen Dorfschule, bleibt dahingestellt. Von außen betrachtet – bei der täglichen gemeinsamen Schulbusfahrt – machte es jedenfalls nicht den Eindruck.
Nachdem die Gemeinde Euben 1978 nach Bindlach eingemeindet worden war und sich die räumlichen Verhältnisse dort durch einen Schulneubau inzwischen wesentlich gebessert hatten, besuchen die Kinder seit Beginn des Schuljahres 1982/83 die Grund- und Hauptschule in Bindlach.
Elke Bär – nach Berichten (farblich gekennzeichnet) von
Dr. Georg Hübsch, Oberstudienrat 1887
Oberlehrer Fritz Stumpf